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Deutsche Zusammenfassung

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Der Verwaltungsgerichtshof

Der Verwaltungsgerichtshof ist seit 1903 in den Niederlanden die oberste gerichtliche Instanz, die für einen Teil der verwaltungsrechtlichen Streitfälle zuständig ist und der ferner über einen Teil der Sachen entscheidet, auf welche das Allgemeine Verwaltungsrechtgesetz (Algemene wet bestuursrecht, Awb) Anwendung findet. Es handelt sich hier vor allem um Sachen aus dem Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und des Beamtenrechts. Ferner ist der Berufungsrat unter anderem auch die erste und einzige Gerichtsinstanz in Streitfällen über die Ausführung von Gesetzen für Kriegsopfer und politisch Verfolgte.

Gegen Gerichtsurteile im Bereich der Sozialversicherung und des Beamtenrechts können demnach beim Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Verwaltungsgerichtshof wird von einem Präsidium geführt, bestehend aus dem Präsidenten (Vorsitzenden), ein Richter  und dem betriebsführenden Direktor. Das Präsidium ist für die programmatischen Leitlinien und die Verwaltung der gesamten Organisation zuständig.

Der Verwaltungsgerichtshof hat zwei Organisationsbereiche und eine Geschäftsstelle, eine unterstützende Verwaltungsabteilung und ein wissenschaftliches Büro.

 

Bereich & Abteilungen

Im Verwaltungsgerichtshof gibt es innerhalb das Bereich verschiedene Kammern, in denen Streitfälle verhandelt werden, die unter anderem auf Gerichtsbeschlüsse aufgrund folgender Gesetze bezug haben:

  • Krankheit und Mutterschaftsleistungen; 
  • Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten; 
  • Altersrente; 
  • Hinterbliebenenrenten; 
  • Sterbegeld; 
  • Arbeitslosengeld; 
  • Familienleistungen; 
  • Sozialhilfe; 
  • Beamte; 
  • Kriegsopferrenten.

Das Bereich wird von einem Bereichsvorsitzenden geleitet. In das Bereich sind Gerichtsbeamte (die Ratsmitglieder und Gerichtsauditeure) und Rechtspfleger tätig. Diese letzte Gruppe besteht aus juristischen und Verwaltungsangestellten.

Ferner gibt es beim Verwaltungsgerichtshof drei unterstützende Abteilungen, nämlich:

  • die Geschäftsstelle; 
  • die unterstützende Verwaltungsabteilung; 
  • das Wissenschaftliche Büro.

Die Geschäftsstelle und die unterstützende Verwaltungsabteilung assistieren bei der Verwaltung und in Organisationsfragen. Der betriebsführende Direktor, Mitglied des Präsidiums, hat die letzte Verantwortung für beide Abteilungen. Die Geschäftsführung ist in Händen des Leiters der Geschäftsstelle.

Das Wissenschaftliche Büro besteht aus der Forschungsabteilung und aus der Abteilung Bibliothek, Information und Dokumentation. Die Mitarbeiter der Forschungsabteilung verrichten Forschungsarbeiten für und unterstützen die internen Ausschüsse des Verwaltungsgerichtshofes, darunter den Ausschuss für Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht. Diese Ausschüsse fungieren als Beratungsgremium für allgemeine Fragen, die den gesamten Verwaltungsgerichtshof betreffen. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Abteilung Bibliothek, Information und Dokumentation gehören die Pflege und Verwaltung einer Datenbank, in der die wichtigsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes gespeichert sind. Außerdem ist diese Abteilung zuständig für die Veröffentlichung der Urteile auf der Website sowie für die interne Dokumentationsarbeit.

 

Mündliche Verhandlungen

Die meisten Sachen werden öffentlich verhandelt. Während der mündlichen Verhandlung können die Parteien ihre Stellungnahmen vortragen, und der Verwaltungsgerichtshof kann den Parteien direkt Fragen stellen. Die Sachen werden von einer mit drei Richtern besetzten Kammer oder von einem Einzelrichter verhandelt.

Sehen Sie sich hier einen an von einer mündlichen Verhandlung durch drei Richter des Verwaltungsgerichtshofes. Es betrifft eine Sache aus dem Bereich der Sozialhilfe. Im Film wird Holländisch gesprochen, mit Englischer Untertitelung.

 

Vorläufige Maßnahmen

Anträge auf vorläufige Maßnahmen und Anordnungen können beim Präsidenten des Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden. Im Allgemeinen wird die Entscheidung, die in solchen Verfahren gefällt wird, aufgehoben, nachdem über die Sache inhaltlich entschieden wurde.
Vorläufige Maßnahmen erlauben es dem Präsidenten, besondere Regelungen zu treffen, zum Beispiel um zu verhindern, dass eine von einer Verwaltungsbehörde (auf Landes-, Provinz- oder lokaler Ebene) getroffene Entscheidung irreparable Folgen hat.

 

Rechtliche Prüfung

Der Verwaltungsgerichtshof prüft den Beschluss des erstinstanzlichen Gerichts (Rechtbank; vgl. Land(es)gericht), wogegen wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften Berufung eingelegt wurde.

Kernfrage in den Verfahren ist jeweils, ob die betreffende Entscheidung der Behörde mit dem Gesetz und mit den Grundsätzen guter Verwaltung übereinstimmt, sowohl in formaler Hinsicht als auch inhaltlich.

Die formalen Grundsätze einer guten Verwaltung beinhalten Fragen wie:

  • Wurde die Entscheidung nach einer sorgfältigen Prüfung und ohne Voreingenommenheit seitens der Behörde getroffen?
  • Wurde die Entscheidung angemessen begründet?
  • Ist die Entscheidung klar und eindeutig?

Die Grundprinzipien einer guten Verwaltung umfassen Fragen wie:

  • Hat die Behörde zwischen den jeweiligen Interessen einen fairen Mittelweg gewählt?
  • Wurden die Interessen der betreffenden Person unverhältnismäßig geschädigt?
  • Hat die Behörde ihre Entscheidungsbefugnis zu einem Zweck verwendet, der dem von der Gesetzgebung avisierten Zweck widerspricht?
  • Sind für den Einzelnen sowohl Rechtssicherheit als auch Gleichbehandlung gewährleistet?

 

Richterliche Entscheidung

Die richterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof kann wie folgt aussehen:

  • Er kann die Berufung für begründet erachten und das Urteil des Landesgerichte und die Entscheidung der Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise aufheben, in welchem Fall die Verwaltungsbehörde einen neuen Bescheid erlassen muss, sofern das Urteil nicht die behördliche Entscheidung ersetzt. 
  • Er kann die Berufung für unbegründet erklären: das Urteil des Landesgerichte wird bestätigt. 
  • Er kann die Berufung für unzulässig erklären. In diesem Fall kann der Verwaltungsgerichtshof nicht inhaltlich entscheiden, weil bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind: die Berufung wurde zum Beispiel nicht innerhalb der gesetzten Frist eingelegt oder die Gerichtsgebühren wurden zu spät entrichtet. 
  • Er kann sich für unzuständig erklären, weil die Klage vor einem anderen Gericht verhandelt werden muss.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof ist in den meisten Fällen endgültig rechtskräftig. Nur in sehr besonderen Einzelfällen ist die Kassation beim Hoge Raad (vgl. der Oberste Gerichtshof) möglich.

Der Volltext fast aller Urteile wird auf der Website des Verwaltungsgerichtshofes (www.rechtspraak.nl) veröffentlicht.

Der Verwaltungsgerichtshof ist nicht die einzige höchste verwaltungsrechtliche Instanz in den Niederlanden. Die Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrates in Den Haag ist die höchste Gerichtsinstanz für die Bereiche städtischer und regionaler Planung, für Umwelt, allgemeine Berufungen und Berufungen in Asylsachen. Im Bereich der sozial-ökonomischen Verwaltungsgesetze ist das Verwaltungsgericht für Handel und Industrie zuständig.

Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Utrecht (die Niederlande) und jährlich werden  ca. 7000 Sachen verhandelt.

Wenn Sie den Verwaltungsgerichtshof besuchen wollen (nicht im Falle eines Verfahrens) kontaktieren Sie bitte unser Secretariat (088 3611 730, crvb@rechtspraak.nl)

Vrouwe Justitiaplein 1
3511 EX Utrecht
Niederlande

Die Postadresse ist:


Postbus 16002
3500 DA Utrecht
Niederlande
Allgemeine Telefonnummer: 003188 3621 111

E-mail: crvb@rechtspraak.nl
Website: Centrale Raad van Beroep