Der Verwaltungsgerichtshof ist seit 1903 in den Niederlanden die oberste gerichtliche Instanz, die für einen Teil der verwaltungsrechtlichen Streitfälle zuständig ist und der ferner über einen Teil der Sachen entscheidet, auf welche das Allgemeine Verwaltungsrechtgesetz (Algemene wet bestuursrecht, Awb) Anwendung findet. Es handelt sich hier vor allem um Sachen aus dem Bereich der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und des Beamtenrechts. Ferner ist der Berufungsrat unter anderem auch die erste und einzige Gerichtsinstanz in Streitfällen über die Ausführung von Gesetzen für Kriegsopfer und politisch Verfolgte.
Gegen Gerichtsurteile im Bereich der Sozialversicherung und des Beamtenrechts können demnach beim Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof wird von einem Präsidium geführt, bestehend aus dem Präsidenten (Vorsitzenden), ein Richter und dem betriebsführenden Direktor. Das Präsidium ist für die programmatischen Leitlinien und die Verwaltung der gesamten Organisation zuständig.
Der Verwaltungsgerichtshof hat zwei Organisationsbereiche und eine Geschäftsstelle, eine unterstützende Verwaltungsabteilung und ein wissenschaftliches Büro.